Ist eine mobile Kundenkarte DSGVO‑konform?

Published: | Last Updated: 2025-07-19T15:04:43+02:00

Mobile Kundenkarten und DSGVO: Ein Überblick für kleine Unternehmen

Die Digitalisierung des Kundenbindungsmanagements schreitet mit rasender Geschwindigkeit voran. Vor allem mobile Kundenkarten erfreuen sich wachsender Beliebtheit – sowohl bei Konsumenten als auch bei Unternehmen. Doch bei der Einführung einer digitalen oder digitalen Mitgliedskarte steht eine Frage im Mittelpunkt: Ist eine mobile Kundenkarte DSGVO‑konform? In diesem ausführlichen Leitfaden zeigen wir, welche Datenschutzanforderungen für kleine Unternehmen gelten und wie Sie Ihr digitales Kundenbindungsprogramm rechtssicher gestalten.

Was bedeutet DSGVO für digitale Kundenkarten?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die zentrale Rechtsgrundlage der EU für den Schutz personenbezogener Daten. Jede digitale oder digitale Stempelkarte verarbeitet zwangsläufig Daten Ihrer KundInnen. Daher ist die Einhaltung der DSGVO ein Muss – unabhängig von der Unternehmensgröße.

  • Personenbezogene Daten: Dazu gehören Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum oder Informationen zu Kaufverhalten.
  • Datenverarbeitung: Das Erfassen, Speichern, Auswerten und Weitergeben dieser Daten unterliegt strengen Regeln.

Kernprinzipien der DSGVO bei mobilen Kundenkarten

  • Transparenz: Kunden müssen umfassend informiert werden, welche Daten erhoben werden und warum.
  • Zweckbindung: Die Verarbeitung darf nur zu klar definierten und legitimen Zwecken erfolgen (z.B. Gewährung von Rabatten, Verwaltung von Mitgliedschaften).
  • Datensparsamkeit: Nur unbedingt notwendige Daten dürfen erhoben werden.
  • Einwilligung: Die ausdrückliche Zustimmung der Nutzenden ist erforderlich – idealerweise digital protokolliert.
  • Sicherung der Daten: Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff müssen vorhanden sein.

Welche typischen Daten werden bei einer mobilen Kundenkarte verarbeitet?

Mobile Kundenkarten erlauben eine gezielte Kundenansprache und bieten Mehrwert durch individuelle Angebote. Dafür werden – abhängig vom Umfang des Loyalty-Programms – verschiedene Daten verarbeitet, z. B.:

  • Name und Vorname
  • Kontaktdaten (E-Mail, ggf. Telefonnummer)
  • Geburtsdatum (für Geburtstags-Promos)
  • Transaktionsdaten (z. B. Datum des Besuchs, Anzahl der Einkäufe für Stempel-/Mitgliedskartenfunktionen)
  • Nutzungsverhalten (z. B. Einlösen von Belohnungen, Präferenzen)

Wichtig: Es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die wirklich für die Ausführung der mobilen Kundenkarte notwendig sind.

Wie sorgen kleine Unternehmen für DSGVO‑Konformität?

1. Einwilligung aktiv einholen

Die Kundin oder der Kunde muss aktiv und eindeutig zustimmen, dass die Daten genutzt werden dürfen. Eine vorab angekreuzte Checkbox genügt nicht. Vielmehr ist eine proaktive Bestätigung etwa beim Ausfüllen eines digitalen Anmeldeformulars notwendig. Die Zustimmung muss dokumentiert werden.

2. Umfassende Information und Datenschutzerklärung

Transparenz ist das A und O: Ihre KundInnen müssen vor der Anmeldung über Art, Zweck sowie Dauer der Datenverarbeitung informiert werden. Dazu empfiehlt sich eine gut auffindbare Datenschutzerklärung, die alle relevanten Aspekte (z. B. Weitergabe an Dritte, Löschfristen, Rechte der Betroffenen) aufführt.
Orientieren Sie sich an den Vorgaben der DSGVO – viele Branchenverbände bieten Textbausteine oder Muster für Datenschutzinformationen an.

3. Rechte der Betroffenen gewährleisten

  • Auskunftsrecht: Wer will, kann jederzeit nachfragen, welche Daten über ihn gespeichert wurden.
  • Recht auf Berichtigung und Löschung: KundInnen können Korrekturen fordern oder verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden.
  • Widerspruchsrecht: Es muss möglich sein, der Verarbeitung zu Marketingzwecken jederzeit zu widersprechen.

4. Auftragsverarbeitung korrekt gestalten

Nehmen Sie einen externen SaaS-Anbieter wie Loyaltycardtools.com in Anspruch, ist gemäß Art. 28 DSGVO ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) erforderlich. Dieser regelt, dass der Dienstleister Ihre Kundendaten ausschließlich weisungsgebunden und DSGVO-konform verarbeitet.

Spezielle Anforderungen für mobile Kundenkarten

Technische Sicherheit

Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten durch moderne technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) geschützt werden (z. B. SSL-Verschlüsselung, Zugangsschutz, Löschroutinen). Vergewissern Sie sich, dass Ihr Anbieter diese Sicherheitsstandards erfüllt.

Datenübertragung und mobile Nutzung

Auch auf mobilen Endgeräten müssen Datenschutzstandards eingehalten werden. Nutzen Sie daher etablierte, vertrauenswürdige Plattformen für digitale Kundenkarten. Loyaltycardtools.com sorgt beispielsweise für eine sichere Übertragung und Speicherung der Daten gemäß DSGVO.

Loyaltycardtools.com: DSGVO als Standard bei digitalen Kundenkarten

Mit Loyaltycardtools.com können kleine Unternehmen einfach und sicher professionelle digitale Mitglieder- und Stempelkarten erstellen. Unsere Lösungen sind konform mit allen geltenden Datenschutzbestimmungen:

  • Dokumentierte Einwilligungsprozesse
  • Transparente Kommunikation und konfigurierbare Datenschutzerklärungen
  • Sichere Datenübertragung und verschlüsselte Speicherung
  • Einfache Anbindung an bestehende CRM-Tools per Make.com-Integration
  • Vergünstigte Preise für kleine Unternehmen ohne versteckte Kosten

Kostenlose Testphase

So starten Sie in 3 Schritten DSGVO‑konform mit Ihrer mobilen Kundenkarte

  1. Registrieren Sie Ihr Unternehmen und wählen Sie die gewünschte Kartenart (Mitglieds- oder Stempelkarte).
  2. Passen Sie Informations- und Einwilligungstexte in Ihrem Loyaltycardtools‑Backend individuell an.
  3. Erstellen und veröffentlichen Sie Ihre mobile Kundenkarte DSGVO‑konform. Kunden können sich nun digital anmelden.

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Best Practices: Zusätzliche Datenschutzmaßnahmen für mobile Kundenkarten

  • Rollenbasierter Zugriff: Nicht jeder Beschäftigte sollte Zugriff auf sensible Kundendaten haben.
  • Regelmäßige Schulungen: Schulen Sie Ihr Team gezielt zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
  • Löschroutinen implementieren: Legen Sie fest, wie lange Daten gespeichert und wann sie automatisch gelöscht werden.
  • Datenschutzfolgeabschätzung: Prüfen Sie in sensiblen Fällen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist.

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Ist eine mobile Kundenkarte DSGVO‑konform?

Fazit: DSGVO‑konforme mobile Kundenkarten sind möglich und lohnenswert

Die Integration einer digitalen Kundenkarte ist für kleine Unternehmen eine ideale Chance, Kundenbindung modern und kundenfreundlich zu gestalten. Mit einer professionellen Lösung wie Loyaltycardtools.com erfüllen Sie automatisch zentrale DSGVO‑Vorgaben – ohne technische Vorkenntnisse.

Indem Sie Aufklärung, Transparenz und Datensicherheit an erste Stelle setzen, schaffen Sie Nachhaltigkeit und Vertrauen – und profitieren von gesteigerter Kundenloyalität. Sie möchten gleich starten? Dann nutzen Sie die Kostenlose Testphase!

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur DSGVO und mobilen Kundenkarten

Welche Daten darf ich mit einer mobilen Kundenkarte speichern?

Nur Daten, die zur Durchführung des Programms erforderlich sind (z. B. Name, Kontaktdaten, Stempelstand). Daten für andere Zwecke dürfen nicht verarbeitet werden.

Muss ich meine Kunden auf die Datenverarbeitung hinweisen?

Ja, nach DSGVO müssen Sie umfassend und verständlich informieren: Art, Zweck und Dauer der Speicherung, Rechte, Kontakt für Anliegen.

Brauche ich die Einwilligung meiner Kunden?

Immer! Ohne freiwillige, nachweisliche Einwilligung dürfen keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden – am besten dokumentiert durch digitale Anmeldung.

Was passiert bei einem Datenschutzvorfall?

Sie sind verpflichtet, relevante Vorfälle binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörden zu melden. Informieren Sie auch Betroffene, falls Risiken bestehen.

Wie unterstützt Loyaltycardtools.com mein Unternehmen?

Wir bieten DSGVO‑konforme digitale Kundenkarten, flexibel anpassbare Einwilligungslösungen und alle nötigen rechtlichen Dokumentationen. Jetzt kostenlos testen!

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